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Berufstitel KomplementärTherapeutin mit eidgenössischem Diplom

KomplementärTherapeutinnen und KomplementärTherapeuten behandeln als Gesundheitsfachpersonen kranke und gesunde Menschen jeden Alters: Menschen mit Beschwerden, Erkrankungen, Leistungsbeeinträchtigungen, während der Rehabilitation oder mit Wunsch nach Unterstützung in Veränderungsprozessen. Die Methoden der Komplementärtherapie kommen sowohl als alleinige Behandlung wie auch während oder nach einer schul- oder alternativmedizinischen Behandlung zur Anwendung.

Die Berufsleute erfassen das Befinden und die Ressourcen der Klientin, des Klienten und bilden daraus die Grundlage für eine individuelle, situationsbezogene Behandlung. Mit einer einfühlsamen und respektvollen Grundhaltung bauen sie eine Vertrauensbeziehung auf. Gemeinsam mit der Klientin, dem Klienten entwickeln sie gemäss ihrem ganzheitlichen Verständnis die Therapieziele und den Therapieplan. Anleitung und Gespräch erfolgen immer in Verbindung mit Körperarbeit, je nach Methode mehr auf Berührungs-, Bewegungs-, Atem- oder Energiearbeit ausgerichtet.

Ziel der komplementärtherapeutischen Arbeit ist die Stärkung der Selbstregulation des Körpers und die Verbesserung des körperlichen und seelischen Wohlbefindens. Die Berufsleute beziehen den Klienten, die Klientin aktiv in den Therapieprozess mit ein und arbeiten ohne technische Apparate sowie ohne Verordnung oder Abgabe von Heilmitteln.

(Quelle: ODA KT)

Höhere Fachprüfung 

Die höhere Fachprüfung (HFP) ist ein eidgenössisch anerkannter Berufsabschluss der Tertiärstufe B mit geschütztem Titel im Bereich der Höheren Berufsbildung.

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